Ausbildungsbeginn ist jeweils zum Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien.

Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannte/n Erzieher/in“ dauert 4 Jahre und wird in der Regel in Blockwochen absolviert.

Der Ausbildungsgang Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige dauert drei Jahre.

Berufsbegleitende Ausbildung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZbb

  • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung und Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
  • Fachhochschulreife bzw. Allgemeine Hochschulreife
  • nach einer vorläufigen Zusage, aber vor Beginn der Ausbildung sind beizubringen:
  • logopädisches Gutachten
  • arbeitsmedizinisches Gutachten G 42
  • amtlich beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse oder Bescheinigungen
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ein Wohnort im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Ausbildung mit Ausbildungsvergütung
Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige
ENZ

  • Mittlere Reife oder gleichwertige Schulausbildung oder Abitur
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse
  • Nach einer vorläufigen Zusage, aber vor Beginn der Ausbildung sind weiterhin beizubringen:
  • Logopädisches Gutachten
  • Ärztliche Bescheinigung aufgrund der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Nachweis eines Vertrages zwischen dem/der Bewerber/in und einem geeigneten Träger einer Tageseinrichtung für Kinder über die praktische Ausbildung
  • ein Wohnort im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Berufsbegleitende Ausbildung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZbb

Die ersten zwei Jahre der Ausbildung werden mit dem/der „Staatlich geprüften Sozialassistent/in“ abgeschlossen. Dieser Abschluss berechtigt zum Zugang zur Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“, die in den folgenden zwei Jahren abgeschlossen wird.
Mit dem bundesweit anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ sind Einsatzmöglichkeiten als Fachkraft in diversen sozialen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0-27 Jahren möglich. (Krippen, Kindergärten, Horten, Schulen, Integrative Einrichtungen, Wohngruppen und Heime.
Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in“ ist nicht mit der Erlangung der Fachhochschulreife verbunden.

Ausbildung mit Ausbildungsvergütung
Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige
ENZ

Mit dem anerkannten Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ sind Einsatzmöglichkeiten als Fachkraft in diversen Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0-10 Jahren möglich. (Krippen, Kindergärten, Horten).
Die Ausbildung zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige “ ist nicht mit der Erlangung der Fachhochschulreife verbunden.

Die Kosten der Ausbildung orientieren sich nach der jeweils gültigen Schulgeldordnung.

Berufsbegleitende Ausbildung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
ERZbb

Ja, es besteht auch für den berufsbegleitenden Ausbildungsgang Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in die Möglichkeit, das monatliche Schulgeld (Lehrgangsgebühren) einkommens- und vermögensunabhängig durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen.

Nähere Informationen gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de/Bafög

Ausbildung mit Ausbildungsvergütung
Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0-bis 10-Jährige
ENZ

Die Schüler/innen zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige“ sind während der dreijährigen Ausbildung bei einem Träger einer Kindertageseinrichtung angestellt und erhalten Ausbildungsvergütung.
Daher sind keine weiteren Förderungen möglich.

Beide Ausbildungsgänge beinhalten keine Ferien, weil die Schüler/innen und Fachschüler/innen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. In den regulären Ferien der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen findet in der Regel kein Unterricht statt.

Ja, das entspricht der berufsbegleitenden Ausbildung Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in .

Neben Modulen zu „Entwicklung beruflicher Identität und professioneller Perspektiven“ bzw. „Entwicklung, Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen“ und „Spiel“ gehören auch gesundheitsbezogene Fächer zur Ausbildung.
Ein Schwerpunkt liegt im künstlerischen Bereich. Module wie „Musikalisches Gestalten, Rhythmik“, „Kreatives Gestalten“ und Tanz und Theater im Modul „Ästhetische Bildung“ bereiten unsere Absolventen auf ihre berufliche Tätigkeit vor.

Nein. Wir können aber gern über Wohnungsgenossenschaften günstige Wohnungen empfehlen bzw. direkt am Ausbildungsort günstige Ferienwohnungen oder Gästezimmer vermitteln.

Der Anteil der Ausbildung, der durch Arbeit in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen absolviert wird, beträgt bei der vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/-in in den ersten beiden Jahren 200 Stunden. Das sind in der Regel 25 Arbeitstage. Im dritten und vierten Ausbildungsjahr sind insgesamt 20 Arbeitstage Praktikum eingeplant.

Die Schüler/innen zum/zur Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige haben einen höheren praktischen Anteil, der bei ca. 50% liegt. Grundsätzlich besteht während der gesamten Ausbildung ein enger Praxisbezug, weil es bereits ein Anstellungsverhältnis bei einem Träger einer Kindertageseinrichtung gibt.

Bei der vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/-in findet in der Regel einmal monatlich eine Blockwoche statt. Im dritten und vierten Ausbildungsjahr sind auch ausgewählte Samstage notwendig, um die Gesamtstundenanzahl zu erreichen.

Die Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannte Erzieher/in für 0- bis 10-Jährigefindet ebenfalls in Blockwochen statt.

Ja, die Schüler/innen und Fachschüler/innen bringen sich durch den Schülerrat und in der Schulkonferenz aktiv in die Gestaltung des Schullebens ein.

Das Miteinander an unserer Schule gestaltet sich einander zugewandt, achtsam und tolerant. Schüler/innen und Fachschüler/innen und Lernbegleitungen begegnen sich auf Augenhöhe und gestalten die Lernprozesse gemeinsam.

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, unsere Schüler/innen und Fachschüler/innen zu befähigen, Kinder und Jugendliche mit der Gestaltung von entsprechenden Aktivitäten und bei der Beantwortung von religiösen Fragen begleiten zu können.